Wärmedämmung & Förderung
Wir dämmen Fassaden, Innenwände, Dachböden und Kellerdecken in Haßfurt, Hallstadt und Bamberg – und sagen Ihnen vorab, worauf es bei der Förderung ankommt. Wichtig: Der Antrag beim BAFA muss vor dem Vertrag gestellt werden (neue Regeln seit 21. Juli 2026, Stand: 29.09.2026; keine Förder- oder Steuerberatung).

- FassadeDämmsystem passend zu Ihrem Haus
- Innen, Dach, Kelleroft die schnellsten Maßnahmen
- Förderung15 % BAFA-Zuschuss möglich
- Antrag zuerstvor dem Vertragsschluss
Fassadendämmung: ein System, das zu Ihrer Fassade passt
Dämmstoff, Befestigung, Anschlüsse und Putz müssen zur jeweiligen Fassade passen. Wir wählen das System für Ihr Haus aus, statt ein Standardsystem überzustülpen.
- Bestand: Neubau oder Altbau bestimmt Aufbau und Dämmstoff.
- Untergrund: entscheidet über Kleber, Dübel und Vorarbeiten.
- Sockel und Anschlüsse: sorgfältig geplant, damit möglichst wenige Wärmebrücken entstehen.
- Brandschutz: je nach Gebäude gelten besondere Anforderungen.
- Gestaltung: Farbe und Putzstruktur bleiben Ihre Entscheidung.
EPS (Hartschaum) ist der preiswerteste Dämmstoff, Mineralwolle ist nicht brennbar, Holzfaser ökologisch und teurer. Putz und Anstrich übernehmen wir gleich mit, siehe Fassade & Außenputz.
Innendämmung, Dachboden, Kellerdecke
Wenn außen nichts dran darf, dämmen wir innen. Dachboden und Kellerdecke sind oft vergleichsweise schnelle Maßnahmen. Wie viel Heizwärme ein Haus verliert, rechnet eine Energieberatung.
Innendämmung
Für erhaltenswerte Fassaden mit Ornamenten, Klinkern oder Stuck: schlanke, bei Altbauten diffusionsoffene Systeme, damit in der Wand keine Feuchte entsteht.
Dachbodendämmung
Über ungedämmte Dächer geht oft viel Heizwärme verloren; wie viel, rechnet eine Energieberatung. Dämmplatten kommen direkt auf die Decke oder Balkenlage.
Kellerdeckendämmung
Auch durch den Keller geht Wärme verloren. Ein System an der Kellerdecke schließt diese Wärmebrücke einfach und günstig.
Dämmputz statt dicker Platten? Wenn Platz, Optik oder Denkmalschutz dicke Systeme ausschließen, ist Wärmedämmputz eine Alternative – siehe Außenputz und Fachwerk & Altbau.
Förderung 2026: Was gilt seit dem 21. Juli?
Für die Dämmung von Fassade, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen gibt es über das BAFA 15 % Zuschuss. Der Antrag muss vor dem Vertragsschluss gestellt werden.
Auf einen Blick (Stand: 29.09.2026)
- Zuschuss
- 15 % der förderfähigen Kosten der Gebäudehülle (BEG Einzelmaßnahmen, seit 21.07.2026), Antrag über das BAFA.
- Kostengrenze
- Bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) bis zu 60.000 €.
- Antrag
- Vor dem Vertragsschluss, möglich ist ein Vertrag mit Förder-Vorbehalt.
- iSFP-Bonus
- +5 Prozentpunkte, nur wenn die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist (liegt beim Antrag vor), ab 30.000 € Investition und nur auf den Teil darüber. Beispiel bei 50.000 €: 4.500 € + 4.000 € = 8.500 €.
- Gebäude
- Bauantrag mindestens fünf Jahre zurück; Mindestinvestition 300 € brutto je Maßnahme.
- Fachplanung
- Ein Energieeffizienz-Experte begleitet die Gebäudehülle; sein Honorar wird selbst zu 50 % gefördert.
- Alternative
- Steuerbonus § 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt, nicht zusätzlich zum Zuschuss für dieselbe Maßnahme.
Was wir für Sie tun
- Wir besprechen, welche Programme für Ihr Vorhaben infrage kommen.
- Wir stimmen Angebot und Zeitplan auf Ihren Antrag ab, damit der Vertrag nicht zu früh unterschrieben wird.
- Wir weisen den Lohnanteil auf der Rechnung getrennt aus.
Keine Förder- oder Steuerberatung: Förderfähigkeit klären Sie mit einem Energieeffizienz-Experten, Steuerfragen mit Ihrer Steuerberatung. Bedingungen können sich ändern.
Mehr im Förder-Ratgeber und bei der BAFA (Gebäudehülle).
Was kostet Wärmedämmung?
Ein Wärmedämmverbundsystem kostet inklusive Putz und Gerüst etwa 120–220 € pro m² Fassade, Kellerdecke und oberste Geschossdecke mit 30–80 € pro m² deutlich weniger. Vor Abzug einer Förderung.
| Maßnahme | Orientierungswert | Hinweis |
|---|---|---|
| Fassadendämmung (WDVS) | ca. 120–220 € pro m² | inklusive Putz und Gerüst; EPS günstiger, Holzfaser und Sonderlösungen teurer; Einfamilienhaus mit ca. 150 m² Fassade etwa 15.000–30.000 € (Spannen der Quellen nicht deckungsgleich) |
| Kellerdeckendämmung | ca. 30–70 € pro m² | je m² Deckenfläche |
| Dämmung oberste Geschossdecke (Dachboden) | ca. 30–80 € pro m² | je m² Deckenfläche |
| Innendämmung | ca. 60–150 € pro m² | ab ca. 60 € bei Gipskarton-Verbundplatten bis ca. 150 € bei ökologischen Dämmstoffen |
Unser Angebot entsteht nach der Besichtigung, mit Aufmaß und Positionen. Mehr im Förder-Ratgeber.
Wie viel Zuschuss gibt es 2026 für die Dämmung?
Über das BAFA gibt es seit dem 21.07.2026 (BEG Einzelmaßnahmen) 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten der Gebäudehülle, bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP bis zu 60.000 €. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur bei geförderten iSFP, ab 30.000 € Investition und nur für den Teil darüber. Stand: 29.09.2026; keine Förderberatung.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor dem Vertragsschluss: Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Liefer- oder Leistungsvertrag, wer erst unterschreibt und dann beantragt, verliert den Anspruch. Möglich ist ein Vertrag mit Förder-Vorbehalt. Stand: 29.09.2026; prüfen Sie die Regeln beim BAFA, bevor Sie unterschreiben.
Welche Dämmung eignet sich für denkmalgeschützte Fassaden?
Meist eine Innendämmung, weil erhaltenswerte Fassaden mit Ornamenten, Klinkern oder Stuck keine Außendämmung bekommen sollten. Bei Altbauten passen diffusionsoffene Materialien wie Kalziumsilikat, Holzfaser oder Lehm. Maßnahmen an einem Denkmal stimmen Sie vorab mit der Denkmalbehörde ab. Mehr unter Innendämmung im Fachwerk.
Lohnt sich eine Kellerdeckendämmung?
In der Regel ja, denn sie gehört mit etwa 30–70 € pro m² zu den günstigsten Maßnahmen (Stand: September 2026, gruenes.haus). Sinnvoll ist sie, wenn beheizte Räume über einem unbeheizten Keller liegen.
Muss ich die oberste Geschossdecke dämmen?
In bestimmten Fällen ja: Für ungedämmte oberste Geschossdecken über beheizten Räumen gibt es eine gesetzliche Dämmpflicht, die bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern vor allem beim Eigentümerwechsel greift. Die Vorgaben ändern sich derzeit; fragen Sie einen Energieberater. Keine Rechtsberatung.
Dämmen mit Zuschuss?
Beschreiben Sie uns Ihr Haus und Ihr Vorhaben. Wir besichtigen vor Ort, nennen Ihnen Kosten schriftlich und stimmen den Zeitplan auf Ihren Förderantrag ab.