Förderung für Dämmung & Sanierung
2026 gibt es drei Wege: den BAFA-Zuschuss (15 % für die Gebäudehülle), den Steuerbonus nach § 35c (20 % über drei Jahre) und den Handwerkerbonus nach § 35a für Arbeitskosten. Wichtig: Den BAFA-Antrag stellen Sie vor dem Vertragsabschluss (Stand: 29.09.2026, keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung).

Das Wichtigste in Kürze
- BAFA-Zuschuss15 % für die Dämmung der Gebäudehülle (BEG EM), Antrag vor Vorhabenbeginn
- Höchstgrenze30.000 € förderfähige Ausgaben für die 1. Wohneinheit
- iSFP-Bonus+5 Prozentpunkte, nur mit geförderter Fahrplan-Beratung und mindestens 30.000 € Investition
- Steuerbonus § 35c20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €; nicht für dieselbe Maßnahme wie der Zuschuss
- Handwerkerbonus § 35a20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr; für 2027 geplant: 15 % und 900 €
- HaßfurtStadtbildpflege: 25 % (höchstens 10.000 €) für Altstadt und Einzeldenkmäler
Stand: 29.09.2026. Förderregeln ändern sich schnell, seit Juli 2026 besonders. Alle Angaben stammen aus den Quellen am Ende. Das ist keine Steuer-, Rechts- oder Förderberatung.
Welche Förderung gibt es 2026 für Dämmung und Sanierung?
Es gibt drei Wege: BAFA-Zuschuss, Steuerermäßigung nach § 35c oder Handwerkerbonus nach § 35a. Pro Maßnahme gilt: Zuschuss oder § 35c, nicht beides. Dazu kommen ein Zuschuss zur Energieberatung und kommunale Programme.
| Weg | Was und wie viel? | Wichtig |
|---|---|---|
| BAFA-Zuschuss (BEG EM) | 15 % Zuschuss auf die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Boden sowie auf Fenster, Außentüren und Sonnenschutz | Antrag vor Vorhabenbeginn; mindestens 300 € brutto je Einzelmaßnahme |
| Steuerbonus § 35c EStG | 20 % der Aufwendungen für energetische Maßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum, über 3 Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt | Gebäude älter als 10 Jahre; Bescheinigung des Fachunternehmens; Überweisung |
| Handwerkerbonus § 35a EStG | 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Haushalt, zum Beispiel Malerarbeiten, höchstens 1.200 € pro Jahr | Lohnanteil getrennt ausgewiesen; unbare Zahlung |
Wie funktioniert der BAFA-Zuschuss für die Gebäudehülle?
Für die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Boden sowie für Fenster, Außentüren und Sonnenschutz zahlt das BAFA 15 %. Grundlage ist die Richtlinie BEG EM vom 17.08.2026, gültig vom 21.07.2026 bis 31.12.2030 (sie ersetzt die Fassung vom 21.12.2023). Auch erforderliche Umfeldmaßnahmen sind förderfähig, welche Maler- und Putzarbeiten dazu zählen, steht im BAFA-Infoblatt „förderfähige Maßnahmen und Leistungen“.
Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben
| Wohneinheit | Grundhöchstgrenze | Mit iSFP (oder wenn kein iSFP beantragt werden kann) |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| Wohneinheit 2 bis 6 | je 15.000 € | je 30.000 € |
| ab Wohneinheit 7 | je 8.000 € | je 15.000 € |
Erst beantragen, dann beauftragen
- Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Beginn gilt grundsätzlich ein Vertrag ohne Förder-Vorbehalt.
- In der Praxis schließen Sie den Vertrag mit Förder-Vorbehalt (aufschiebende Bedingung), er wird erst mit der Bewilligung wirksam.
- Ein Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung.
- Bauantrag oder Bauanzeige liegen mindestens fünf Jahre zurück.
Fachplanung wird mitgefördert
Das BAFA fördert Fachplanung und Baubegleitung des Energieeffizienz-Experten mit 50 %: förderfähig sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern höchstens 5.000 € (also bis 2.500 € Zuschuss), bei Mehrfamilienhäusern 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 €.
Was hat sich beim iSFP-Bonus seit Juli 2026 geändert?
Seit dem 21.07.2026 gibt es den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten nur noch unter engen Bedingungen, und nur auf den Teil der Kosten oberhalb von 30.000 €. Er gilt, wenn alle Punkte zutreffen:
- Die Maßnahme gehört zu einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aus der Energieberatung für Wohngebäude (EBW).
- Sie setzen sie höchstens 15 Jahre nach Erstellung des iSFP um.
- Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt mindestens 30.000 € (brutto).
- Der iSFP liegt bei der Antragstellung bereits vor.
| Fall | Rechnung | Zuschuss |
|---|---|---|
| 50.000 € förderfähig, mit iSFP-Bonus | 15 % auf die ersten 30.000 € = 4.500 €, plus 20 % auf die übrigen 20.000 € = 4.000 € | 8.500 € |
| Höchster Zuschuss Einfamilienhaus mit iSFP (60.000 € förderfähig) | 15 % auf 30.000 € = 4.500 €, plus 20 % auf weitere 30.000 € = 6.000 € | 10.500 € (bisher 12.000 €) |
Ein Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (WPB) soll nach heutigem Stand erst ab dem ersten Quartal 2027 gelten. Planen Sie ihn nicht ein.
Wird die Energieberatung gefördert?
Ja. Für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW, dazu gehört der iSFP) zahlt das BAFA 50 % des Honorars: höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten, für Eigentümergemeinschaften plus 250 € Bonus. Den Antrag stellen Sie vor dem Beratungsvertrag. Mehrere Quellen nennen ein Ende der Richtlinie zum 31.12.2026, das BAFA nennt kein Enddatum, fragen Sie vor der Beauftragung nach.
Was bringt der Steuerbonus für energetische Maßnahmen (§ 35c)?
Wer sein selbst bewohntes Haus energetisch saniert und keinen Zuschuss beantragt, zieht nach § 35c EStG 20 % der Aufwendungen von der Steuer ab, verteilt auf drei Jahre (7, 7 und 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt. Beispiel: 20.000 € Aufwendungen ergeben 4.000 € Steuerersparnis. Voraussetzungen:
- Das Gebäude ist bei Durchführung älter als 10 Jahre und wird selbst genutzt.
- Das Fachunternehmen stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
- Sie zahlen per Überweisung.
- Für dieselbe Maßnahme gibt es weder einen BEG-Zuschuss noch eine andere öffentliche Förderung noch den Handwerkerbonus nach § 35a.
Laut Quelle gilt das für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden. Prüfen Sie das Enddatum vor der Planung. Ein Änderungsentwurf ist nach den Quellen (Stand: 11.09.2026) nicht bekannt.
Und der Handwerkerbonus nach § 35a: Gilt er auch für Malerarbeiten?
Ja. Nach § 35a Abs. 3 EStG mindern 20 % der Arbeitskosten Ihre Einkommensteuer, höchstens 1.200 € pro Jahr (6.000 € Arbeitskosten), auch für Renovierung und Fassade. Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten zählen, Material nicht. Sie brauchen eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und zahlen unbar, maßgeblich ist das Zahlungsjahr.
Geplante Kürzung ab 2027, noch nicht beschlossen: Laut Regierungsentwurf vom 02.09.2026 (Einkommensteuerreformgesetz 2027) sinkt der Handwerkerbonus auf 15 % und höchstens 900 €, erstmals 2027. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen (Stand der Quellen: 11. bis 17.09.2026). Ob sich eine Zahlung noch 2026 lohnt, klärt Ihre Steuerberatung.
Ein Beispiel zur Renovierung: Ratgeber Malerkosten, Abschnitt Handwerkerbonus.
Welche Förderungen lassen sich kombinieren?
Pro Maßnahme gilt: ein Weg je Kostenposition. Verschiedene Maßnahmen dürfen unterschiedliche Wege nutzen.
| Kombination | Möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
| BEG-Zuschuss und § 35c für dieselbe Maßnahme | Nein | entweder oder |
| BEG-Zuschuss und § 35a für dieselben Kosten | Nein | § 35a nur auf nicht geförderte Kosten |
| § 35c und § 35a für dieselben Kosten | Nein | ein Weg je Position |
| Verschiedene Maßnahmen, verschiedene Wege | Ja | zum Beispiel Fassadendämmung mit Zuschuss, Anstrich und Innenarbeiten mit § 35a |
Gibt es Förderung in Haßfurt und Umgebung?
Ja, die Stadt Haßfurt hat zwei Programme: die Stadtbildpflege und ein Leerstandsprogramm. Beide beantragen Sie vor Baubeginn, die Konditionen können sich ändern. Mehr für Fachwerk und Altstadt: Maler in Haßfurt.
Stadtbildpflege
- Die Stadt bezuschusst förderfähige Kosten in der Regel mit 25 %, in Ausnahmefällen mit bis zu 30 %, höchstens 10.000 € je Anwesen in zehn Jahren.
- Bezuschusst werden zum Beispiel die Fassadenrenovierung von Einzeldenkmälern, freigelegtes Fachwerk, historische Holztüren und -fenster sowie Sandsteingewände.
- Gebiet: Altstadt im Bereich der Gestaltungssatzung und Einzeldenkmäler im übrigen Stadtgebiet.
- Arbeiten erst nach der Bewilligung starten. Auskunft: Bauverwaltung der Stadt Haßfurt (Tel. 09521 688-136).
Quelle: mainundhassberge.de (Förderübersicht zur Stadt Haßfurt), Stand: September 2026.
Leerstandsprogramm
Das Programm erstattet 10 % der Investitionen, höchstens 10.000 € je Objekt in 20 Jahren, und gilt nur in Augsfeld, Oberhohenried, Prappach, Sailershausen, Sylbach, Uchenhofen, Unterhohenried und Wülflingen. Voraussetzung: mindestens 12 Monate Leerstand, Baujahr vor 01.01.1970 und mindestens 50.000 € Investition. Verlängert bis 31.08.2028 (Quelle: Stadt Haßfurt).
Denkmalschutz: Steuervorteile nur mit Vorabstimmung
Bei einem Baudenkmal sind Kosten unter Umständen über die Denkmal-Abschreibung absetzbar (§ 7i EStG für Vermieter, § 10f EStG für Selbstnutzer). Dafür braucht es meist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde, die Sie vor Baubeginn abstimmen. Mehr unter Fachwerk und Denkmal.
Wie unterstützen wir Sie als Malerbetrieb dabei?
Wir sind Maler und keine Energieberater. Wir geben aber Hinweise, damit die Förderung nicht an Rechnung oder Vertrag scheitert:
- Wir weisen den Lohnanteil auf der Rechnung getrennt aus, damit Sie den Handwerkerbonus nutzen können.
- Bei energetischen Maßnahmen, die wir ausführen, stellen wir auf Wunsch die Bescheinigung nach amtlichem Muster für § 35c aus.
- Wir weisen Sie vor der Auftragserteilung auf den Antrag hin und gestalten den Vertrag auf Wunsch mit Förder-Vorbehalt.
- Wir stimmen uns mit Ihrem Energieeffizienz-Experten oder Energieberater ab.
Mehr zu unseren Leistungen: Wärmedämmung und Fachwerk, Altbau und Denkmal. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie beim BAFA, Ihrem Energieeffizienz-Experten, der Stadt und Ihrer Steuerberatung.
Quellen
- Bundesanzeiger: BEG EM vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1)
- BAFA: Gebäudehülle
- BAFA: Kurzmeldung BEG 09.07.2026
- staatgeld.de: BEG Einzelmaßnahmen
- BAFA: Energieberatung für Wohngebäude
- gesetze-im-internet.de: § 35c EStG
- gesetze-im-internet.de: § 35a EStG
- heizsparer.de: Handwerkerbonus Kürzung 2027
- Verband Wohneigentum: Kürzung 2027
- energiefoerderrechner.de: Steuerbonus
- Main und Haßberge: Förderung Stadt Haßfurt
- Stadt Haßfurt: Leerstände
- BayernPortal: Steuervorteile für Baudenkmäler
Kurz gefragt
Die häufigsten Fragen zur Förderung. Mehr im FAQ zur Dämmung.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht: Es gilt entweder der BAFA-Zuschuss oder der Steuerbonus nach § 35c. Verschiedene Maßnahmen dürfen unterschiedliche Wege nutzen, etwa Fassadendämmung mit Zuschuss und Anstrich mit § 35a. Bitte steuerlich individuell prüfen.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist ein Gutachten eines Energieberaters, das für Ihr Haus eine sinnvolle Reihenfolge von Sanierungsschritten mit Kosten und Einsparungen vorschlägt. Das BAFA bezuschusst die Erstellung. Der iSFP-Bonus gilt seit 21.07.2026 nur ab 30.000 € Investition.
Werden auch Maler- und Putzarbeiten nach der Dämmung gefördert?
Möglicherweise: Laut BAFA sind auch erforderliche Umfeldmaßnahmen förderfähig, also vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten. Welche Maler- und Putzarbeiten dazuzählen, steht im BAFA-Infoblatt „förderfähige Maßnahmen und Leistungen“. Klären Sie das vorab mit Ihrem Energieeffizienz-Experten.
Gilt der Handwerkerbonus auch für Mieter?
Grundsätzlich ja, wenn die Arbeit in Ihrem Haushalt erbracht wird und Sie die Kosten selbst tragen, zum Beispiel beim Streichen Ihrer Mietwohnung. Nötig sind eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und unbare Zahlung. Keine Steuerberatung, den Einzelfall klärt Ihre Steuerberatung.
Fragen zu Ihrem Vorhaben?
Beschreiben Sie Ihr Projekt in zwei Minuten. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag und sagen Ihnen ehrlich, wo ein Energieberater der bessere Ansprechpartner ist.