Häufige Fragen
Kurze, konkrete Antworten zu Kosten, Ablauf, Fassade, Dämmung, Fachwerk, Schimmel und zu uns. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
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Kosten und Angebot
Ist das Angebot unverbindlich?
Ja. Besichtigung, Beratung und schriftliches Angebot sind unverbindlich. Für die Kalkulation schauen wir uns Flächen und Untergrund an, Handyfotos vorab helfen. Anfragen über das Anfrageformular oder telefonisch unter 0951 70233.
Wie berechnen Sie den Preis – nach Fläche oder nach Stunden?
Das hängt vom Auftrag ab. Klar abgrenzbare Arbeiten wie Wände streichen oder Fassadenanstriche kalkulieren wir meist nach Fläche und Arbeitsschritten, kleine oder schwer planbare Arbeiten teils nach Aufwand. Jede Position steht einzeln im Angebot. Orientierung: Preisratgeber.
Bekomme ich einen Festpreis?
Sie erhalten ein schriftliches Angebot nach Positionen. Ob wir einen Festpreis vereinbaren, besprechen wir nach der Besichtigung. Mehraufwand, etwa bei Putzschäden unter alten Tapeten, stimmen wir vorher mit Ihnen ab. Tipps zum Vergleich: Preisratgeber.
Was ist im Angebot enthalten?
Positionen wie Untergrundvorbereitung, Anstriche oder Beläge, Material, Abdecken und Schutz sowie Zeitplan. Ein Gerüst sollte eine eigene Position sein. Was im Einzelfall dazugehört, gehen wir gern gemeinsam mit Ihnen durch.
Kann ich die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?
Ja, bei Arbeiten in Ihrem Haushalt: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € pro Jahr (§ 35a EStG). Wir weisen den Lohnanteil getrennt aus, Sie zahlen unbar. Für 2027 ist eine Kürzung geplant, noch nicht beschlossen (Stand: September 2026). Mehr im Förder-Ratgeber, keine Steuerberatung.
Wann wird bezahlt?
Die Zahlungsbedingungen stehen im Angebot. Üblich ist die Zahlung nach der Abnahme, bei größeren Projekten auch in Abschlägen nach Baufortschritt. Bitte überweisen Sie, denn Barzahlung schließt den Handwerkerbonus aus. Die genauen Konditionen besprechen wir vorab mit Ihnen.
Ablauf und Termin
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns mit einem Terminvorschlag für die Besichtigung. Der Arbeitsbeginn hängt von Saison und Auslastung ab: Innenarbeiten sind meist kurzfristiger möglich, Fassaden fragen Sie am besten im Frühjahr an. Den Zeitplan halten wir im Angebot fest. Jetzt anfragen.
Wie lange dauert es, eine Wohnung zu streichen?
Das hängt von Größe, Zustand und Umfang ab, etwa ob auch tapeziert, gespachtelt und lackiert wird. Wir renovieren Zimmer für Zimmer, sodass Sie den Rest der Wohnung nutzen können. Die Dauer steht im Zeitplan des Angebots. Mehr zu Malerarbeiten innen.
Muss ich meine Möbel selbst ausräumen?
Nein, das müssen Sie nicht. Wir decken Böden und Möbel ab und rücken sie bei Bedarf zur Seite. Zerbrechliches und Wertsachen bringen Sie bitte vorher selbst in Sicherheit. Große oder empfindliche Stücke besprechen wir bei der Besichtigung.
Muss ich während der Arbeiten zu Hause sein?
Nicht durchgehend. Zum Start und zur Abnahme sollten Sie oder eine Vertrauensperson dabei sein, dazwischen genügt eine Ansprechperson, die wir telefonisch erreichen. Schlüssel und Ansprechpartner klären wir vorher gemeinsam. Am Ende nehmen wir die Arbeiten mit Ihnen ab und übergeben besenrein.
Können Sie arbeiten, während wir im Urlaub sind?
Ja, das ist möglich. Vorab klären wir Zeitplan, Schlüsselübergabe und einen Ansprechpartner, nach Ihrer Rückkehr erwartet Sie eine besenreine Wohnung. Sprechen Sie uns bitte schon bei der Besichtigung darauf an, damit wir den Termin passend planen.
Wie sauber wird gearbeitet?
Wir decken Böden, Möbel, Fenster und Türen ab und übergeben besenrein. Ganz ohne Staub geht es beim Schleifen oder Abschlagen von Putz nicht, wir begrenzen ihn aber, etwa durch Arbeiten Zimmer für Zimmer. Am Ende nehmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.
Innenarbeiten
Welche Wandfarbe ist für Allergiker geeignet?
Am besten eignen sich emissionsarme, lösemittel- und weichmacherfreie Farben, etwa mit dem Umweltzeichen Blauer Engel, oder mineralische Kalk- und Silikatfarben. Was passt, hängt von der Allergie ab: Nennen Sie uns Ihre Auslöser, dann wählen wir passende Farbserien. Ärztlichen Rat ersetzt das nicht.
Muss die alte Tapete vor dem Streichen runter?
Nicht immer. Fest haftende Raufaser lässt sich meist überstreichen. Lose, mehrlagige, beschädigte oder vinylbeschichtete Tapeten sollten runter, sonst blättert die Farbe. Ob die Tapete fest sitzt, prüfen wir bei der Besichtigung und führen das Entfernen im Angebot getrennt auf. Preise: Preisratgeber.
Wie lange muss ich nach dem Streichen lüften?
Lüften Sie beim Streichen und in den Tagen danach mehrmals täglich stoßweise, damit Feuchtigkeit und Farbgeruch entweichen. Wie lange, hängt von Farbe, Raumgröße und Wetter ab, maßgeblich sind die Herstellerangaben. Schlafräume nutzen Sie erst wieder, wenn kein Farbgeruch mehr da ist.
Kann man Raufaser mehrmals überstreichen?
Ja, mehrfaches Überstreichen ist üblich. Irgendwann füllen die Farbschichten die Körnung so stark, dass die Struktur verschwimmt oder sich die Tapete löst, dann lohnt es sich, sie zu entfernen und die Wand zu glätten. Ob Ihre Raufaser noch mitmacht, prüfen wir bei der Besichtigung. Mehr: Malerarbeiten innen.
Muss ich als Mieter beim Auszug streichen?
Das kommt auf Ihren Mietvertrag an. Klauseln zur Schönheitsreparatur sind häufig unwirksam, zum Beispiel bei starren Fristen oder festen Farben, dann müssen Sie nicht streichen. Am besten prüft ein Mieterverein oder Anwalt den Vertrag, Rechtsberatung geben wir nicht. Kosten: Preisratgeber.
Fassade
Wann ist die beste Jahreszeit für Fassadenarbeiten?
Von Frühjahr bis Frühherbst, bei trockenem Wetter und ab etwa 5 °C Luft- und Untergrundtemperatur. Frost, Regen und pralle Sonne sind ungünstig, maßgeblich sind die Herstellerangaben. Weil das Zeitfenster begrenzt ist, fragen Sie Fassaden am besten im Frühjahr an. Details: Ratgeber Fassade streichen.
Brauche ich eine Genehmigung für eine neue Fassadenfarbe?
Das hängt vom Standort ab. Bleibt der Farbton ähnlich, ist ein Neuanstrich außerhalb geschützter Bereiche meist unproblematisch. Anders in Altstadtvierteln mit Gestaltungssatzung, im Ensemble oder bei einem Baudenkmal, auch in der Bamberger Altstadt (Welterbe): Dort können Farbe und Material vorgegeben sein. Fragen Sie vor der Farbwahl bei der Stadt nach. Mehr im Ratgeber.
Muss ich beim Neuverputzen der Fassade dämmen?
Möglicherweise: Wird an einem älteren Haus großflächig neu verputzt, kann eine Dämmpflicht greifen. Ob sie für Ihr Haus gilt, klärt vor der Beauftragung ein Energieeffizienz-Experte oder Energieberater. Die Einordnung steht im Ratgeber Fassade streichen.
Dämmung und Förderung
Lohnt sich eine Dämmung beim Altbau?
Oft ja, aber nicht jede Maßnahme gleich. Günstig sind Dämmung von oberster Geschossdecke oder Dachboden (ca. 30–80 € pro m²) und Kellerdecke (ca. 30–70 € pro m², Stand: September 2026). Fassaden- und Innendämmung kosten mehr und sind beim Fachwerk heikel. Ob es sich rechnet, klärt eine Energieberatung. Mehr: Wärmedämmung.
Wer stellt den Förderantrag?
Den Antrag stellt in der Regel der Eigentümer, häufig mit einem Energieeffizienz-Experten, der bei der Gebäudehülle auch die technische Projektbeschreibung erstellt. Wichtig: Er muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein, also bevor ein Vertrag ohne Förder-Vorbehalt unterschrieben ist. Wir weisen Sie darauf hin. Alle Wege im Förder-Ratgeber.
Fachwerk und Altbau
Darf man Fachwerk mit Dispersionsfarbe streichen?
Davon raten wir ab. Dichte Dispersionsfarbe bildet einen Film, der Feuchtigkeit in Holz und Lehm einsperrt und bis zur Fäulnis führen kann. Besser sind diffusionsoffene Systeme: Kalk- oder Silikatfarbe auf den Gefachen, geeignete diffusionsoffene Beschichtungen am Holz. Mehr im Ratgeber Fachwerk.
Was kostet die Sanierung eines Fachwerkhauses?
Als grober Rahmen (Stand: September 2026, teils ältere Quellen) nennen Marktübersichten für Gefache ca. 60–120 € pro m², für Innen- oder Außendämmung ca. 100–250 € pro m² und für die Gesamtsanierung ca. 1.100–2.000 € pro m² Wohnfläche. Wie viel es bei Ihnen wird, zeigt erst die Bestandsaufnahme vor Ort. Quellen: Ratgeber.
Schimmel
Kann man Schimmel einfach überstreichen?
Nein. Überstreichen versteckt den Schimmel nur, er wächst weiter, solange die Feuchtigkeitsursache besteht. Erst die Ursache beheben, den Befall sachgerecht entfernen, dann neu beschichten. Bei größerem Befall ziehen Sie einen Fachbetrieb oder Sachverständigen hinzu. Unser Meister hat den Sachkundelehrgang „Schimmelpilze in Innenräumen“ besucht. Mehr: Boden, Keller, Balkon und Schimmel.
Ist Schimmel in der Wohnung gefährlich?
Er kann es sein: Manche Schimmelpilzarten belasten die Atemwege und lösen Allergien aus, besonders empfindlich sind Kinder, ältere Menschen, Allergiker und Vorerkrankte. Bei Beschwerden lassen Sie sich ärztlich beraten. Wir prüfen den Befall vor Ort und suchen mit Ihnen die Ursache, bei größerem Befall empfehlen wir zusätzlich ein Gutachten durch Sachverständige.
Unser Betrieb
In welchen Orten arbeiten Sie?
Vor allem in den Landkreisen Haßberge und Bamberg: von Haßfurt, Zeil am Main und Eltmann über Hallstadt und Bamberg bis Hirschaid. Weitere Orte, etwa im Raum Schweinfurt, auf Anfrage: Sie wohnen etwas weiter weg? Rufen Sie einfach an, wir sagen Ihnen direkt, ob es passt. Mehr: Maler in Haßfurt, Maler in Hallstadt und Bamberg, Standorte.
Sind Sie ein Meisterbetrieb?
Ja. Unser Inhaber Andreas Nehr ist Maler- und Lackierermeister (Meisterbrief der Handwerkskammer für Unterfranken vom 23.03.2018), seit dem 1. Januar 2020 führen wir den Betrieb unter eigenem Namen. Wir sind in die Handwerksrolle eingetragen, seit 2023 Mitglied der Maler-Innung und Ausbildungsbetrieb. Mehr: Über uns.
Bilden Sie aus?
Ja, wir sind Ausbildungsbetrieb: Erfahrene Kräfte und junge Gesellen arbeiten bei uns zusammen, und wir bilden selbst aus. Infos zur Ausbildung und zum Bewerben finden Sie unter Karriere und Ausbildung. Fragen beantworten wir gern telefonisch unter 0951 70233.
Arbeiten Sie auch für Vermieter, Hausverwaltungen und Firmen?
Ja. Zu unseren Kunden gehören Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Auch für Vermieter und Hausverwaltungen renovieren wir, etwa bei Mieterwechsel, im Treppenhaus oder an der Fassade. Schildern Sie uns Objekt und Wunschtermin, wir besichtigen und erstellen ein Angebot. Projekt beschreiben.
Welche Gewährleistung gilt für Ihre Arbeiten?
Es gilt die gesetzliche Frist für Mängelansprüche. Bei Arbeiten an Bauwerken, etwa Wärmedämmung oder neuem Außenputz, sind das nach BGB fünf Jahre, bei vereinbarter VOB/B vier Jahre. Für reine Renovierungs- und Streicharbeiten ist die Frist oft kürzer, meist zwei Jahre. Welche Frist für Ihren Auftrag gilt, steht im Angebot. Das ist keine Rechtsberatung.
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